Ein kurzes, aber leider unschönes Update von mir. Selbst ein genehmigungsfreies Vorhaben wir ein 30m3 großer Pool kann man als nicht genehmigungsfähig eingestuft werden.
Wie schon erwähnt, wohnen wir in unmittelbarer Nähe zu einem Naturschutzgebiet und Fließ. Leider hat sich nun herausgestellt, das unser Grundstück einen Innen- und einen Außenbereich hat und der Vorbesitzer das Haus bereits auf die äußerstes Kante des Innenbereiches gesetzt hat. Somit können wir nicht den Naturpool im Garten platzieren und müssen wohl das Kapitel Pool im Garten schließen. 
Die Info vom Amt auf unsere Nachfrage:
"Nach unserem Kenntnisstand befindet sich das NSG Tegeler Fließ wirklich erst direkt am Gewässer. Dies ist also nicht relevant. Das Landschaftsschutzgebiet „Westbarnim“ ragt allerdings bis ca. zur Hälfte Ihres Gartens auf Ihr Grundstück.
Und direkt hinter Ihrem Wohnhaus beginnt der Außenbereich gem. § 35 BauGB . Dieser ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Diese Fläche ist zudem als Waldfläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Eine Bebauung mit einem Pool erscheint mir nicht genehmigungsfähig."