- Offizieller Beitrag
Im Zuge einer Neubestellung hat uns Hanna mitgeteilt, dass wir das Phosphat Miniphotometer und die entsprechenden Reagenzien nur noch an gewerbliche Kunden verkaufen dürften. An Endkunden nur noch mit entsprechender Sachkundeausbildung und Erlaubnis der zuständigen Behörde und dann auch nur im Ladengeschäft.
Grund ist die ChemVerbotsV . Danach musste Hanna eine Neubewertung aller vertriebenen Chemikalien durchführen und ist den behördlichen Auflagen unterworfen. Wie mir der Sachbearbeiter mitteilte, müsste eigentlich Benzin von der chemischen Zusammensetzung genauso behandelt werden, aber dafür gibt es wohl eine Ausnahmegenehmigung. Sicherheitshalber würde ich aber den Tank vollmachen.
Ich rege mich inzwischen nicht mehr auf. Was man als Gewerbetreibender alles für Auflagen beachten muss, damit man nicht mit mit Strafzahlungen oder Abmahnungen rechnen muss, ist nahezu unüberschaubar. Viele Infos bekomme ich als Mitglied des Händlerbundes. Über die Zwangsmitgliedschaft in der IHK und den fehlenden Gegenwert möchte ich mich nicht auslassen.
Schade dass uns jetzt die fast einzige Möglichkeit genommen wird, die niedrigen Phosphatkonzentrationen zu messen.
Irgendeiner von euch muss die Reagenzien getrunken haben, dann ist ihm schlecht geworden und das hat das Schutzbedürfnis einiger selbstloser Bürokraten geweckt. So muss es gewesen sein. Jetzt seid ihr wieder in Sicherheit.